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Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg

Das Soforthilfeprogramm des Landes für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe wurde gestern veröffentlicht. Ab Mittwoch, 25. März können die einmaligen Zuschüsse bei den Kammern beantragt werden. Das Geld wird von der L-Bank ausgezahlt.

Staffelung:

9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Verfahrenshinweise und weitere Informationen folgen unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

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