
Seit dem 1. Juli 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Patientinnen und Patienten mit Lipödem unabhängig vom Erkrankungsstadium. Dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) war eine Erprobungsstudie vorausgegangen, die den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie gezeigt hatte.
Voraussetzungen: Patientinnen und Patienten benötigen für die operative Fettabsaugung eine Überweisung, mit der der zuständige Facharzt/die zuständige Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder mit Zusatzweiterbildung Phlebologie bestätigt, dass die Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen erfüllt sind. Vom Operateur sind der aktuelle BMI und gegebenenfalls die Waist-to-Height-Ratio zu dokumentieren. Für die Indikationsstellung muss außerdem eine über sechs Monate durchgeführte konservative Therapie ohne ausreichende Beschwerdelinderung vorliegen. Das Erkrankungsstadium ist seit dem 1. Juli aber kein Kriterium mehr.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: https://www.kbv.de. Geben Sie hier das Stichwort Liposuktion in das Suchfeld ein.

